Ab 01.01.2013 ist die vierteljährliche Kassengebühr entfallen. Achtung: die weiteren Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben unberührt. Nach wie vor sind die Zuschüsse der Krankenkassen von regelmäßigen Untersuchungen beim Zahnarzt abhängig (sog. Bonusregelung). Auch bleiben die Vorschriften für ständig medikamentenbedürftige Patienten, die sog. Chroniker-Regelung sowie die sog. Härtefallregelungen beim Zahersatz erhalten.
Kommentar schreiben
Buford Fulgham (Freitag, 03 Februar 2017 10:19)
I am sure this post has touched all the internet viewers, its really really fastidious piece of writing on building up new web site.
Elaina Schuch (Sonntag, 05 Februar 2017 17:45)
Very nice blog post. I definitely love this site. Thanks!